Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat beim Landgericht Berlin II eine Schadenersatzklage gegen zwölf Beklagte eingereicht. Neben früheren Gremienmitgliedern richtet sich die Klage gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank), den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars sowie das Land Berlin. Von einst rund 2,2 Milliarden Euro Anlagevermögen soll laut den Verantwortlichen des VZB inzwischen mindestens die Hälfte verloren sein. Rund 11.000 Mitglieder müssen mit Einbußen bei ihren Rentenansprüchen rechnen.
Anlagepolitik soll gegen Recht und Richtlinien verstoßen haben
Im Zentrum der Klage steht die Anlagepolitik unter dem früheren Verwaltungsausschuss-Vorsitzenden Ingo Rellermeier. Das VZB wirft ihm vor, über ein Jahrzehnt lang Kapital entgegen gesetzlicher Vorgaben und interner Anlagerichtlinien investiert zu haben. Statt breit gestreut, liquide und sicher anzulegen, soll das Versorgungswerk Mitgliedergeld in hochriskante, illiquide Beteiligungen gelenkt haben – darunter Start-ups, die nach VZB-Angaben inzwischen zum Teil insolvent sind. Bereits im vergangenen Jahr hatte das VZB Rellermeier in einem gesonderten Verfahren auf zunächst 50 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Die nun eingereichte Klage weitet diese Forderungen aus.
Kontrollorgane sollen versagt haben
Die Klage richtet sich ausdrücklich nicht nur gegen die mutmaßlichen Verursacher, sondern auch gegen die Aufsichtsstrukturen. Dem Land Berlin wirft das VZB vor, seine gesetzliche Aufsichtspflicht nach dem Berliner Heilberufekammergesetz verletzt und die nach VZB-Auffassung rechtswidrige Anlagepraxis nicht gestoppt zu haben.
Der Apobank wird vorgeworfen, Risikoanalysen und Asset-Liability-Management-Studien erstellt zu haben, die Risiken nicht erkannt hätten. Statt eigener Prüfung soll die Bank Ratings nahezu unverändert vom VZB übernommen haben – Bewertungen, die laut VZB statistisch auffällig gleichförmig und fachlich nicht plausibel gewesen seien. Dem Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars werden laut Klageschrift Pflichtverletzungen bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2022 vorgeworfen.
„Hätte auch nur eine dieser Instanzen ihre Arbeit ordentlich gemacht, wäre es nie zu diesen Verlusten gekommen“, sagt Thomas Schieritz, der heutige Vorsitzende des VZB-Verwaltungsausschusses. Er bezeichnet den Vorgang als „Finanz- und mutmaßlich auch Korruptionsskandal, der ohne Beispiel in der Geschichte deutscher Versorgungswerke ist.“
Die Apobank erklärte, sie könne sich nicht zu Kundenangelegenheiten äußern, weise aber die Vorwürfe zurück, für etwaige Verluste des VZB verantwortlich zu sein. Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege kann sich gegenüber dieser Redaktion zu laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern. Forvis Mazars teilt mit, dass ihnen die Vorwürfe bisher nur aus den Medien bekannt sind. Eine Klageschrift liege ihnen noch nicht vor, sie würden jedoch keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten ihrerseits sehen.
Weiteres Verfahren und strafrechtliche Ermittlungen laufen parallel
Die Klage ist Teil einer breiteren juristischen Aufarbeitung. Gegen den langjährigen VZB-Direktor Ralf Wohltmann läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren mit einer vorläufigen Forderung von 50 Millionen Euro – weitere Ansprüche sollen folgen. Gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly machte das VZB außerdem eine Forderung von rund 82 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2023 geltend – eine Klage ist noch nicht eingereicht. Eine Erweiterung um künftige Ansprüche gegen Baker Tilly schließt das VZB nicht aus. Nach Angaben des VZB laufen parallel staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Korruption und Untreue gegen weitere frühere Verantwortliche.
Das VZB rechnet mit einer jahrelangen Verfahrensdauer über alle Instanzen. Die Prozesskosten könnten sich im ungünstigsten Fall auf bis zu 30 Millionen Euro belaufen. Bis zu abschließenden Urteilen gilt die Unschuldsvermutung.