20 Jahre VuV „Die Bürokratie für Vermögensverwalter ist grotesk“

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Ist der klassische Vermögensverwalter politisch noch gewollt?

Grünewald: Ganz ehrlich, darüber hat sich in der Politik noch niemand Gedanken gemacht. Wir sind ein Stiefkind der Politik und werden aufgrund unserer geringen Unternehmensgröße gar nicht gesehen. Sogar die Bafin sieht bereits Banken mit einer Bilanzsumme von 1,5 Milliarden Euro als sehr klein an. Im Bafin-Journal April 2017 war zu lesen, dass diese Grenze aus Sicht der Aufsichtsbehörde zu geringfügig ist. Der typische deutsche unabhängige Vermögensverwalter ist aber im Durchschnitt nochmals um den Faktor 1.000 kleiner, also nur ein Tausendstel von sehr klein, sprich: eigentlich nicht mehr wahrnehmbar.

Erkennen Sie auch Vorteile der derzeitigen Regulierungsabsichten?

Wiegelmann: Weder für den Kunden noch für unsere Mitglieder überwiegen die Vorteile. Letztlich unterschreibt der Kunde einen Berg an Papier, ohne wirklich dessen Inhalt zu kennen. Die Politik meint, mit immer neuen Gesetzen und Vorgaben den Bürger schützen zu müssen, und erreicht in der Praxis eher das Gegenteil. Viele Kunden werden sich genervt abwenden. Als positiv anzusehen ist die Kostentransparenz. Der Kunde sollte wissen, was ihn die Inanspruchnahme einer Wertpapierdienstleistung kostet. Aber warum sollte ein Kunde, der von seinem Berater bereits langjährig vertrauensvoll betreut wird, in Anbetracht dessen nicht auf die von Gesetzes wegen erforderliche Dokumentation im Fall einer Anlageberatung verzichten können, wenn zugleich dieser Verzicht in regelmäßigen Abständen erneuert wird? Genau das ist jedoch ausgeschlossen. So wird zur Verärgerung des Kunden weiter Papier produziert, das –seien wir realistisch – zu großen Teilen sofort entsorgt wird.

Welche der neuen Mifid-Regelungen würden Sie als erste abschaffen?

Wiegelmann: Seit dem 3. Januar 2018 sind die Finanzdienstleistungsinstitute verpflichtet, nahezu alle Transaktionen, die sie für ihre Kunden tätigen, an die Aufsichtsbehörde zu melden. Da die Depotbank diese Meldung auch vornimmt, kommt es zu einer in meinen Augen sinnlosen Doppelmeldung. Da nicht alle Sparkassen und Banken in der Lage sind, die Meldung im Rahmen einer Beauftragung für den Vermögensverwalter zu übernehmen, bleibt dieser für seine Kundenverbindungen in der Pflicht. Hierdurch wird ein Verwaltungsaufwand produziert, welcher dem Vermögensverwalter wertvolle Zeit raubt, in der er sich um die Belange seiner Kunden kümmern könnte.

Wie lange dauerte es bei Mifid I, bis sich die Branche damit arrangiert hatte?

Wiegelmann: Die Vorgaben von Mifid I waren damals vollkommen neu, aber noch relativ einfach und schnell zu bewältigen. Ein jüngstes Zitat eines Vertreters der Aufsicht bringt es auf den Punkt: „Um alle Mifid-II-Regulierungen und -Auslegungen zu lesen, bräuchte man ein Leben. Und trotzdem bleiben bei der Umsetzung tausende Rechtsfragen offen.“ Der Regulator überlässt das Training mit den Vorgaben der Branche und wird dann erst im Nachhinein Korrekturen vornehmen. Wir als Verband haben dies jedoch als Chance verstanden und möchten einen Branchenstandard setzen. Ich bin überzeugt, dass uns das gelingen wird. Denn wir haben unseren Mitgliedsunternehmen alle erforderlichen Unterlagen, Dokumente und Prozessbeschreibungen bis Ende 2017 zur Verfügung gestellt. Das geschah in einem Kraftakt, den der VuV so bisher noch nie gesehen hat. Die Herausforderung für unsere Mitglieder besteht nun darin, dies alles in den Unternehmen einzubinden und umzusetzen. Wir gehen davon aus, dass dies das komplette Jahr 2018 in Anspruch nehmen wird.