10 Millionen Euro Mindestanlage Union Investment und ZBI planen Spezial-AIF für Wohnimmobilien

Klaus Bollmann ist Mitglied der Geschäftsführung der Union Investment Institutional Property.

Klaus Bollmann ist Mitglied der Geschäftsführung der Union Investment Institutional Property. Foto: Union Investment

Union Investment und die ZBI Zentral Boden Immobilien planen für Anfang April die Auflage eines Spezial-AIFs für Wohnimmobilien. Der ZBI Union Wohnen Plus – das zweite Gemeinschaftsprodukt der beiden Unternehmen – richte sich an institutionelle Anleger.

Der als Spezial-AIF konzipierte offene Immobilienfonds mit Core-Plus-Profil soll in Wohnimmobilien an ausgewählten Standorten und Wachstumsregionen in Deutschland investieren. Das Zielvolumen des Fonds betrage 600 Millionen Euro Eigenkapital und eine Milliarde Euro Liegenschaftsvermögen.

Der ZBI Union Wohnen Plus hat eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren und plant eine Ausschüttung von durchschnittlich mehr als 4 Prozent pro Jahr. Für die Anleger werde zum Laufzeitende durch laufende Erträge und Verlaufserlöse ein interner Zinsfuß (IRR, Internal Rate of Return) von mindestens 5 Prozent vorhergesagt. Die Mindestanlage beträgt 10 Millionen Euro.

Das neue Core-Plus-Produkt soll institutionellen Kunden Investitionen in das Wohnimmobiliensegment ermöglichen, so Klaus Bollmann, Mitglied der Geschäftsführung der Union Investment Institutional Property. Dieser Markt profitiere aktuell von einer steigenden Wohnraumnachfrage.

„Investmentchancen sehen wir – neben den typischen A Standorten – insbesondere in Wachstumsregionen und wirtschaftlich starken B- und C-Städten, die beispielsweise durch universitäre Einrichtungen spezifische Anziehungspunkte mit sich bringen“, sagt Thomas Wirtz, Vorstand der ZBI Immobilien. Das Kernportfolio des Spezial-AIFs von mindestens 70 Prozent – ertragsstarke, werthaltige Objekten in deutschen Metropolregionen – werde mit einem Anteil von bis zu 30 Prozent durch sogenannte Hidden Champion und Neubauobjekte ergänzt. Die Transaktionen des Fonds sollen ein Größenordnung von mindestens 5 Millionen Euro haben.

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