Jörg Stotz im Interview „Der Fonds ist Gewinner zahlreicher Regulierungsvorhaben“

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Wird das nach dem Ende der Kickback-Modelle denn noch gehen?

Stotz: Da wir die konkreten Details der Mifid-II-Umsetzung noch nicht kennen, befinden wir uns noch in einer Diskussion der genauen Gestaltung. Aber man kann über Fondslösungen ohne Kickback-Modelle nachdenken, bei der die Service-KVG mit dem Vermögensverwalter als Fondsmanager einen Vertrag abschließt und dieser eine Managementvergütung erhält. Damit löst er das Problem seines Geschäftsmodells und bekommt obendrein die KVG-Dienstleistung der vereinfachten Administration von Kundenvermögen und einen höheren Grad an Rechtssicherheit.

Ist Letzteres ein wichtiger Punkt?

Stotz: Schon. Und zwar nicht nur bei Dienstleistern im Privatkundengeschäft, sondern auch bei institutionellen Anlegern. Da die Fondsindustrie bereits stark reguliert ist und der Trend zu immer höherer Transparenz geht, können Anleger, die dem Solvency-II-Regime, Basel III oder den Mifid-Richtlinien unterliegen, sich dies zunutze machen. Statt selber tätig zu werden, wenden sie sich für Fondslösungen an externe Partner und bekommen im Gegenzug Rechtssicherheit. Insofern hat der Investmentfonds durch die zunehmende Regulierung unheimlich gewonnen.

Lange hatte man den Eindruck, dass Mifid II in vielen Köpfen der Finanzbranche überhaupt nicht stattfindet.

Stotz: Das hat sich mit der Konkretisierung der Richtlinie in den vergangenen Wochen und Monaten aber massiv verändert. Uns als Service-KVG schätzt man, weil wir als Sparrings-Partner für diese Themen zur Verfügung stehen. Und dazu gibt es bereits seit einiger Zeit massive Nachfrage. Das ist aus unserer Sicht auch gut so, denn wir sehen durch Mifid II Risiken auf die Vermögensverwalter-Branche im Hinblick auf bestehende Geschäftsmodelle zukommen.

Nun treibt Ihr Haus nicht nur die Mifid-, sondern auch die AIFM-Regulierung um. Spätestens seitdem sie sich im Geschäft um alternative Investmentfonds bemühen. Welche Strategie steckt dahinter?

Stotz: Wir wollen für Vermögensverwalter, Banken und Family Offices der One-stop-shop für alle Arten von Fonds sein. Hintergrund ist, wie erwähnt, dass wir den Fonds, sei es nun als offener oder geschlossener Fonds, als Wertpapier- oder Sachwerte-Vehikel, im Aufwind sehen.

Trifft der Gedanke des One-stop-shop denn das Bedürfnis der Vermögensverwalter?

Stotz: Ganz klares Ja. Das spiegeln uns unsere Kunden und unser Netzwerk zurück. Hinzu kommt, dass Vermögensverwalter, die bisher ihre Beratungsdienstleistung schwerpunktmäßig bei den liquiden Assets anboten, künftige neue Asset-Klassen wie Immobilien oder Private Equity bedienen wollen. Falls Sie als Service-KVG Kunden dann nicht auch geschlossene Spezial-AIFs anbieten können, haben sie schon einen Wettbewerbsnachteil.

Was die ehemaligen Emissionshäuser angeht, sprechen wir mit unserem Angebot im geschlossenen Fondsbereich sicherlich nicht die größeren Häuser an. Die haben ihre eigene KVG-Lizenz. Wir richten uns diesbezüglich eher an kleinere Anbieter, für die sich eine eigene KVG-Lizenz nicht rechnet. Gleichzeitig wollen wir aber auch nicht um jeden Preis Geschäfte machen. Dafür ist der Aufwand, den man als KVG mit geschlossenen Fonds hat, derzeit einfach zu groß.

Wird sich das mal ändern?

Stotz: Grundsätzlich werden geschlossene Fonds aufgrund ihres Beteiligungscharakters immer aufwändiger sein. Gleichzeitig werden sich sicherlich zukünftig auch zunehmend Standards etablieren, was uns dann die Handhabung der Produkte vereinfacht. Das braucht aber noch ein wenig Zeit.

Liegen die Mindestvolumen im illiquiden Bereich höher als im liquiden?

Stotz: Da die Fondslösungen meist sehr individuell sind, ist es schwer, eine konkrete Volumengröße zu nennen. Im liquiden Bereich sagen wir immer, dass eine Fondsauflegung ab 10, besser 15 Millionen Euro Sinn ergibt und sich für alle Beteiligten dann auch rechnet.

Bei illiquiden Assets liegt die Volumengröße sicherlich höher, da sie höhere Anforderungen an das Reporting und Risikomanagement stellen. Handelt es sich um ein einfaches Immobilienobjekt und um eine überschaubare Anzahl von Anlegern, kann es sogar ähnlich wie im liquiden Bereich um eine niedrige zweistellige Millionengröße gehen. Nehmen Sie hingegen einen offenen Immobilien-Spezial-AIF für institutionelle Anleger, gehen die Volumengrößen eher in Richtung dreistelligem Millionenbereich.