Jörg Stotz im Interview „Der Fonds ist Gewinner zahlreicher Regulierungsvorhaben“

Jörg Stotz ist Geschäftsführer der Service-KVG Hansainvest

Jörg Stotz ist Geschäftsführer der Service-KVG Hansainvest

private banking magazin: Derzeit treibt die europäische Richtlinie Mifid II große Teile der Finanzbranche um. Wie sieht das bei einer Service-KVG wie der Hansainvest aus?

Jörg Stotz: Direkt betrifft diese Richtlinie uns als Kapitalverwaltungsgesellschaft für unsere Hauptdienstleistung in der Verwaltung von Investmentvermögen nicht. Aber sie hat natürlich mittelbar über unsere Kunden Auswirkungen auf uns.

Betroffen sind insbesondere Vermögensverwalter durch Vorgaben bei Zielmarktbestimmung, Product Governance und Client Governance. Da wir als Service-KVG Fondshüllen zur Verfügung stellen und rechtlich gesehen als Produktgeber auftreten, werden wir bei der Zielmarktbestimmung einbezogen. Entsprechend müssen wir jedes Produkt bestimmen und überlegen, für welchen Kundentypen ein Investment sinnvoll ist.

Mifid II ist wie jedes Gesetz zunächst ein theoretisches Konstrukt. Offen bleiben praxisrelevante Fragen. Wie nähern Sie sich dem?

Stotz: Unterstützung dafür holen wir uns beim BVI, der Arbeitsgruppen eingesetzt hat, sowie im Austausch mit unserem Netzwerk, um überhaupt einmal auszuarbeiten, wie – um beim Beispiel zu bleiben – eine Zielmarktbestimmung auszusehen hat. Wichtig aus Sicht der Branche ist, in der Praxis der Umsetzung von Mifid II gewisse Standardisierungen zu finden.

Der Aufwand, die Zielmärkte zu bestimmen und diese mit dem richtigen Kundenbedürfnis in Einklang zu bringen, muss am Ende beherrschbar sein. Letztendlich handelt es sich aber lediglich um eine Interpretations- und Administrationsaufgabe. Das wird die Finanzbranche hinbekommen.

Was bereitet Ihnen denn größeres Kopfzerbrechen?

Stotz: Ein viel größeres Thema ist durch Mifid II die Frage, welche Vergütungsmodelle im Rahmen der Anlageberatung künftig noch möglich sein werden. Im Gesetzgebungsverfahren stand immerhin im Raum, Provisionszahlungen faktisch komplett abzuschaffen. Gerade für uns Deutsche, die wir stark auf Vertriebszuwendungen wie Vertriebsfolgeprovisionen in der Finanzbranche ausgerichtet sind, hätte das die Geschäftsmodelle von vielen Produktgebern, Vermögensverwaltern und auch im Private Banking in Frage gestellt. Das kommt nun nicht in dieser Form.

Stattdessen wird künftig zwischen unabhängiger und abhängiger Anlageberatung unterschieden. Während bei erster überhaupt keine Provisionen mehr zulässig sind, darf der abhängige Anlageberater nur dann Zuwendungen annehmen oder gewähren, sofern eine Qualitätsverbesserung der Dienstleistung für den Anleger besteht.

Was heißt das konkret?

Stotz: Dieser Punkt ist einer derjenigen, die gegenwärtig noch nicht ganz klar sind. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma hatte den Begriff zunächst insoweit eingegrenzt, indem man ausschloss, dass es sich beispielsweise nicht um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes handeln darf. Faktisch wäre das ein vollständiges Provisionsverbot gewesen. Von dieser sehr kategorischen Auslegung ist man mittlerweile abgekommen. Aber wann es sich um eine Qualitätsverbesserung der Dienstleistung handelt, ist noch nicht abschließend klar.

Sie erwähnten eben die Vermögensverwalter. Wie kann deren Erlösstrom künftig aussehen?

Stotz: Brechen die Provisionen weg, können die Vermögensverwalter natürlich an die Kunden herantreten und ein Honorar für die erbrachten Dienstleistungen verlangen. Das Modell haben uns Briten, Niederländer und Finnen vorgemacht. Die Praxis in diesen Ländern zeigt aber, dass das Modell der Honorarberatung von Kunden nicht konsequent angenommen wird und es letztlich zu einer Beratungslücke führt.

Eine zweite Variante ist es, mit dem Kunden eine höhere Vermögensverwaltungsgebühr bezogen auf das Kundenvermögen zu vereinbaren. Das ist dem Kunden meiner Einschätzung nach aber schwerlich zu verkaufen. Zwar stellt ihn das nicht schlechter. Aber es ist psychologisch ein Unterschied, dem Kunden wie bisher zu zeigen, was man als Vermögensverwalter für Zuwendungen bekommt oder den Kunden direkt für eine höhere Gebühr anzugehen.

Wir sprechen daher mit unseren Kunden über die Modifizierung von Erlösströmen, um diese weiterhin auch legal und transparent im Rahmen von Fondslösungen vereinnahmen zu können.