Europäische Bankenunion So funktioniert der Single Supervisory Mechanism (SSM)

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Asset Quality Review (AQR)

Der AQR samt Stresstest stellt den dritten seiner Art (2010 und 2011) binnen vier Jahren dar. Diente der erste Test noch als Feigenblatt für die tatsächlichen Probleme der Banken mit Staatsanleihen aus der Peripherie des Euroraumes, begann man bei Stresstest Nummer zwei im Jahr 2011 plötzlich die gesamte Bankbilanz einer Prüfung mit realistischeren Worst Case Szenarien zu unterziehen.

Die demütigende Selbstaufgabe der EBA in London hatte damals eine Schmerzgrenze erreicht. Die EZB ist glücklicherweise auf ihre Unabhängigkeit bedacht und will mit dem AQR samt Stresstest nicht in den Verdacht geraten, eine bankenfreundliche Pseudo-Übung durchzuführen. Es darf daher nicht verwundern, dass es bei Banken ein allgemeines Unbehagen vor dem Unbekannten im Vorfeld des AQRs gab.

Während der ersten AQR-Phase (Q4/13 bis Q1/14) gab es eine große Bandbreite in den Schätzungen zum Kapitalisierungsbedarf – siehe hier vom Think Tank Bruegel zwischen 50 bis 650 Milliarden Euro. Mit der Publikation des AQR Manuals Mitte März begann die zweite Phase. Das 287 Seiten starke Manual klärt im Detail den Prozessverlauf und die Reporting-Anforderungen an die teilnehmenden Banken. Diese Phase dauert bis August 2014.

In der dritten und letzten Phase werden die gesammelten Daten gesichtet, ausbereitet und interpretiert. Parallel dazu wird dann mit Unterstützung der EBA der Stresstest durchgeführt. Für Oktober 2014 ist die Veröffentlichung von AQR und Stresstest vorgesehen. Wie ernst es die EZB mit einer gründlichen Analyse und vorausschauenden Vorsicht meint, sieht man an folgendem Beispiel: selbst in einem kleinen Mitgliedsland wie Österreich werden nicht nur die großen Drei (Erste Group, RZB und Bank Austria via Unicredit), sondern auch die BAWAG, ÖVAG sowie regionale Player wie die RLB NÖ-Wien und OÖ einbezogen.

ESM als Finanzierungsquelle


Dem ESM wird die Möglichkeit gegeben, Banken direkt zu rekapitalisieren, sobald der SSM in Kraft ist.

EZB ist punkto Aufsicht umfänglich rechenschaftspflichtig


Die EZB ist dem Europäischen Parlament („EP“) und dem Rat für die Durchführung dieser Verordnung rechenschaftspflichtig. Sie hat dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und der Euro-Gruppe jährlich einen Bericht über die Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben vorzulegen, der auch Informationen über die voraussichtliche Entwicklung der Struktur und der Höhe der Aufsichtsgebühren zu enthalten hat.

Auch nationale Parlamente können mit EZB in formalen Dialog treten

Die EZB hat quartalsmäßige Berichte über ihre Aufsichtsarbeit mit der Vorlage an das EP gleichzeitig den nationalen Parlamenten der teilnehmenden Mitgliedsstaaten zu übermitteln. Diese können dazu begründete Stellungnahmen abgeben. Zudem können die nationalen Parlamente die EZB ersuchen, schriftlich auf ihre an die EZB gerichteten Bemerkungen oder Fragen zu den Aufgaben der EZB nach der SSM-Verordnung zu antworten.

Man muss nun die Bereitschaft der nationalen Parlamente abwarten, von diesen Mitteln Gebrauch zu machen. Grundsätzlich ist deren Einbindung bei gleichzeitiger Rechenschaftspflicht der EZB zu begrüßen.