Steuerliche Risiken bei Cross-Border-Geschäften „Auf Anleger kommt die Pflicht zum Tätigwerden zu“

Steuerberater Oliver Schultze (l.), Family Officer Ralph Kempcke und Rechtsanwalt Michael Olfen

Steuerberater Oliver Schultze (l.), Family Officer Ralph Kempcke und Rechtsanwalt Michael Olfen

Häufig wird das Verhältnis von ausländischen Kapitalanlegern und Behörden als Katz-und-Maus-Spiel beschrieben. Gemeint ist damit nicht die bildliche Bedeutung, dass die Katze mit der Maus spielt, bevor sie sie frisst, sondern das kleine Stück Vorsprung der Maus vor der Katze. Wer die aktuelle Entwicklung der Regulierung internationaler Kapitalanlagen verfolgt, könnte den Eindruck gewinnen, dass das Ende dieses Ablaufs, auf den sich Kapitalanleger und Behörden eingespielt zu haben schienen, naht.

Absehbares Ende der Steuer-CDs

Der Ankauf von Steuer-CDs durch den Staat lässt sich schon allein aufgrund des Mediums der CD als einer bereits vergangenen Ära zugehörig erkennen. Selbst wenn man einen zeitgemäßen Datenträger wählt: Der jüngste Ankauf von Daten zu Finanzinstituten, die an Cum-Ex-Geschäften beteiligten sein sollen, durch das Land Nordrhein-Westfalen stellt eine Ausnahme des sich abflachenden Trends von Datenkäufen dar, der bald gänzlich zum Erliegen kommen wird.

Denn schon bald dürfte der bereits angelaufene automatisierte Datenaustausch der Finanzverwaltungen von aktuell über 90 Staaten unrechtmäßige und vor allem nicht nachvollziehbare Finanztransaktionen nach den bisher bekannten Modi Operandi verhindern. In der Bundesrepublik wird die Entwicklung hin zu allzeit verfügbaren Finanzdaten auch durch Forderungen nach der Abschaffung von Bargeld befeuert, die die vielfach geäußerte Befürchtung vom „gläsernen Steuerbürger“ als gerechtfertigt erscheinen lassen.

Verfehlte Wirkung der Gesetzgebung

Im Interesse der Geldwäsche-Bekämpfung hat die Gesetzgebung eine sowohl hinsichtlich möglicher Straftaten als auch bezüglich der Compliance-Pflichten von Finanzinstituten und Händlern kaum beherrschbare und praktisch nur mit großem organisatorischem Aufwand handhabbare Regelungen eingeführt.

Deren Rechtfertigung mit einem nicht näher ergründeten „Abschreckungseffekt“, von dem hier und da zu hören ist, legt Zeugnis über die teils verfehlten Wirkungen der gesetzgeberischen Bemühungen ab. Es erscheint gewiss, dass inkriminierte Kapitalanlagen und -verschiebungen nicht durch die sich zunehmend internationalisierte Gesetzgebung vollends bekämpfen lassen werden.

Die praktische Erfahrung zeigt die unbegrenzten Gestaltungsmöglichkeiten. Diejenigen, die der gesetzgeberischen Tätigkeit aktiv voraus sein wollen, können aus diesen Möglichkeiten wählen, um sich der Nachvollziehbarkeit von Transaktionen zu entziehen. Während die Hinterzieher die Katze im Sack haben, ist für zahlreiche Steuerbürger mit Auslandskonten, die weniger oder keinen Einsatz zur Entwicklung von Steuervermeidungsstrategien aufbringen, der aktuelle Trend der Verfolgung von Steuersündern mit nicht geringen Risiken behaftet. In den OECD-Ländern, aber auch darüber hinaus, arbeiten die Finanzbehörden mittels elektronisch automatisiert übermittelter Daten an der Verfolgung.

Es tut sich viel

Seit dem 18. Februar 2016 können etwa Inhaber von Tafelpapieren Luxemburger Fonds nicht mehr unmittelbar über ihre Wertpapiere verfügen. Anleger können nur noch über die Wertpapiere verfügen, wenn sie sich namentlich bei der Caisse de Consignation registrieren lassen. Insgesamt soll es um Tafelpapiere im Gegenwert von einigen Milliarden Euro gehen.

Das Problem ist vielen, gerade älteren Anlegern, aber wohl noch nicht bewusst. Soweit es sich um Thesaurierungspapiere handelt, dürften sich die Folgen häufig auch erst bei den Erben zeigen, da hier die jährliche Kupon-Schneiderei entfällt.

Auch Österreich geht jetzt verstärkt gegen Steuerflüchtlinge vor. Wer seine Konten und Depots in der Alpenrepublik nicht bereits vor dem 1. März 2015 aufgelöst hat, für den greift rückwirkend eine Meldepflicht gegenüber der jeweiligen Finanzverwaltung des EU-Mitgliedsstaates, die auch eine Kontoauflösung nach dem 1. März 2015 umfasst.

Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis auch die letzten Konten im europäischen Ausland aufgrund der Weißgeldstrategie offengelegt werden müssen. Dieses dürfte auch für die bisher noch weitgehend verschont gebliebenen ausländischen Domizilgesellschaften gelten, die durch die sogenannten Panama Papers nun in den Fokus geraten sollten.